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AGB Bel Photo

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

 

1.PRÄAMBEL

 

Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen «Bel Photo» (nachstehend «Fotograf» genannt) und Ihnen als Auftrag gebende Person (nachstehend «Kunde» genannt) erreicht werden.

 

 

2.ALLGEMEIN

 

2.1 Fotografische Arbeit

Die fotografische Arbeit ist eine durch den Fotografen erstellte Fotografie.

 

2.2 Bild

Nachstehend wird jegliche Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem Datenträger, insbesondere auf Papier, CD-ROMS, Computerfestplatten, dem Internet o. ä., als «Bild» (bzw. der Mehrzahl «Bilder») bezeichnet.

 

2.3 Verwendung der «Bilder» durch den Kunden

Der Kunde darf die Bilder lediglich für private Zwecke verwenden. Eine kommerzielle Nutzung der Bilder bzw. die Weitergabe des Rechts auf Verwendung der Bilder an Dritte ist dem Kunden nicht gestattet. Anders lautende Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem Fotografen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Voraus. Für die Verwendung im kommerziellen Sinne oder durch Dritte fallen Gebühren in Höhe von 100% des Shootingbetrags an. Im Gegenzug werden die Bilder ohne Wasserzeichen/Logo oder Beschriftungen geliefert.

Jede vereinbarungswidrige Verwendung der Bilder verpflichtet den Kunden, dem Fotografen eine Entschädigung in der Höhe von 150% des durch die Verwendung der Bilder erzielten Gewinnes, mindestens jedoch CHF 5‘000.00 zu bezahlen.

Die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1992 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.

 

2.4 Outsourcing

Der Fotograf behält sich das Recht vor, gewisse Bereiche des Auftrages, insbesondere den Druck der Bilder, durch Dritte ausführen zu lassen. Die dadurch entstandenen Kosten werden dem Kunden weiter verrechnet.

 

2.5 Erfüllungsort / Versand

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz vom Fotografen. Beim Versand von Bildern gehen die Risiken des Transports bzw. der Übermittlung auf den Kunden über.

 

2.6 Geltung der AGB

Die AGB beruhen auf Schweizer Recht und gelten innerhalb der Schweiz. Der allgemeine Teil der AGB ist sowohl für den Auftrag eines Fotoshootings (Werkauftrag) sowie für eine Onlinebestellung (Kaufvertrag) gültig. Die AGB sind durch den Kunden ausdrücklich zu anerkennen. Stimmt der Kunde den AGB nicht zu, behält sich der Fotograf das Recht vor, vom Werkauftrag bzw. Kaufvertrag zurückzutreten. Diese AGB sind auf unbestimmte Zeit gültig. Eine Änderung wird den Kunden frühzeitig auf der Homepage www.belphoto.ch angezeigt.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des OR über den Kaufvertrag (Art. 184 ff. OR) und des Werkvertrages (Art. 363 OR) sowie andere schweizerische Gesetze und Verordnungen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder enthält der Vertrag eine Lücke, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

2.7 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Fotografen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Wohnsitz des Fotografen.

 

3.FOTOSHOOTINGS

 

3.1 Auftrag / Leistung

Vorbehaltlich schriftlicher Vorgaben des Kunden liegt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz im Ermessen des Fotografen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über technische und künstlerische Gestaltungsmittel wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition, und die Auswahl der Mittel zu deren Umsetzung zu.Der Einsatz von technischen und künstlerischen Gestaltungsmitteln (z.B. Beleuchtung, Bildkomposition usw.) liegt jedoch in der Entscheidung vom Fotografen. Gegenseitige Abreden bedürfen immer einer schriftlichen Vereinbarung. Eine gültige und rechtlich bindende Buchung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. (Gültige Buchungsmethoden können wie folgt erfolgen: persönliche Besprechung, telefonisch, schriftlicher Vertrag, Onlinebuchung via Homepage, via Mail oder über Social Media)

 

3.2 Hilfsperson

Der Fotograf ist berechtigt Hilfspersonen einzusetzen.

 

3.3 Ausrüstung / Requisiten

Die Fotoausrüstung (Fotoapparate, Beleuchtungsmittel usw.) werden durch den Fotografen besorgt. Der Kunde ist verantwortlich, dass die notwendigen und vereinbarten Gegenstände (Requisiten) und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.

 

3.4 Locations

Der Kunde ist verantwortlich, dass die notwendigen und vereinbarten Locations rechtzeitig zur Verfügung stehen. Der Kunde hat zudem zu gewährleisten, dass der Fotograf die Location bei Bedarf vor der Aufnahmesitzung besichtigen kann.

Steht die Location nicht rechtzeitig zur Verfügung oder ist eine vorgängige Besichtigung nicht möglich, behält sich der Fotograf das Recht vor, den Auftrag abzulehnen.

 

3.5 Terminabsage bzw. Terminverschiebung

Verschiebt ein Kunde die Aufnahmesitzung mehr als 2 mal oder erscheint der Kunde ohne Abmeldung nicht zum vereinbarten Termin, so ist der Fotograf berechtigt, dem Kunden die Aufwendungen, mindestens jedoch CHF 200.00 in Rechnung zu stellen. Wird der Termin auf Grund ungünstiger Witterungsverhältnisse verlegt, gelangt die oben aufgeführte Regelung nur in Bezug auf die unangekündigte Absenz zur Anwendung.

Bei Absagen seitens der Kunden innerhalb von 36 Stunden vor dem Shooting fallen 50% der Shootingskosten an.

Absagen der Kunden und TFP Models werden bis zu 36 Stunden vor dem Shooting vorbehaltlos akzeptiert.

 

3.6 Haftung vom Fotograf

Der Fotograf haftet, einschliesslich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten von Hilfspersonen. Der Kunde hat die Mängelrüge innerhalb 1 Monats ab Lieferdatum des Werks schriftlich geltend zu machen. Lässt der Kunde diese Frist ungenutzt verstreichen, gilt die fotografische Arbeit als genehmigt.

Nichtgefallen der Bilder gillt nicht als Rücktrittsgrund aus dem Vertrag.

 

3.7 Rechte Dritter

Bindet der Kunde weitere Personen in die fotografische Arbeit mit ein, so hat der Kunde dafür besorgt zu sein, dass die weiteren Personen ihre Zustimmung zur Verwendung der Bilder gegeben haben. Bindet der Kunde Gegenstände oder bestimmte Locations in die fotografische Arbeit mit ein, so hat der Kunde dafür besorgt zu sein, dass kein Recht Dritter dem Gebrauch entgegensteht. Werden diese Verpflichtungen verletzt, so verpflichtet sich der Kunde, dem Fotografen sämtliche Schadenersatzansprüche zurückzuerstatten und allfällige Kosten zur Prozesskostenführung zu übernehmen.

 

Die fotografische Arbeit darf nicht sinnentstellend oder diskriminierend verwendet werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Bildausschnitte aus den Fotoarbeiten anzufertigen.

Veränderung der fotografischen Arbeit durch Composing bzw. Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Fotografen gestattet.

 

3.8 Verwendung der Bilder durch den Fotograf

Der Fotograf behält sämtliche Rechte an den Bilder. Die Rechte umfassen insbesondere: die Bilder zu veröffentlichen, die Bilder Dritten zugänglich zu machen, Dritten eine Lizenz zur Verwendung der Bilder zu gewähren, Dritten Bilder zu übergeben, Bilder künstlerisch zu verändern, Bilder als Referenzen zu nutzen usw. Der Fotograf vergewissert sich nach bestem Wissen und Gewissen vor der Verwendung der Bilder, dass keine Rechte Dritter bzw. Gütern oder Locations verletzt werden. Der Fotograf darf die Bilder für seine Portfolioveröffentlichung, Printwerbung und Bekanntmachung verwenden. Für eine Veröffentlichung auf Social Media, Zeitschriften etc. muss das Einverständnis des Kunden gegeben sein.

Der Fotograf hat jederzeit das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen und diese zu zeigen.

 

 

3.9 Veranstaltungen / Wettkämpfe

Wird der Fotograf durch den Veranstalter beauftragt, eine Veranstaltung, ein Wettkampf o. ä. fotografisch zu dokumentieren, so geht der Fotograf davon aus, dass die Teilnehmenden damit einverstanden sind, dass eine fotografische Arbeit von ihnen erstellt wird und die Bilder möglicherweise veröffentlicht werden. Möchte ein Teilnehmer nicht, dass seine Bilder veröffentlich werden, so erstellt der Fotograf von diesem Teilnehmenden keine fotografische Arbeit, wodurch eine Veröffentlichung hinfällig wird. Der Veranstalter hat dafür besorgt zu sein, dass der Fotograf die auszunehmenden Teilnehmer klar erkennen kann (Teilnehmerliste mit Startnummern o. ä.).

 

 

4.ONLINEBESTELLUNGEN

 

4.1 Preise

Die Preise werden in CHF angegeben. Allfällige Kosten für Druck und Material (siehe dazu auch Ziffer 2.4 Outsourcing) werden vom Kunde übernommen. Die Versandkosten (physisch) sind hingegen bereits im Preis inbegriffen. Es wird keine Mehrwertsteuer erhoben. Der Fotograf behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern. Für die Kunden gelten die am Bestelldatum auf der Webseite veröffentlichten Preise.

 

4.2 Lieferbedingungen

Die Lieferung erfolgt normalerweise innerhalb von 21 Werktagen. Ist eine längere Lieferfrist notwendig, wird der Kunde spätestens nach Ablauf dieser Zeit informiert. Sollte keine Information erfolgen, ist der Kunde berechtigt, auf die Lieferung zu verzichten.

 

4.3 Widerrufsrecht und Rücktrittsrecht

Tritt ein Käufer auf Grund verspäteter Lieferung der Bilder – für die der Fotograf verantwortlich ist – zurück, so erstattet der Fotograf die bereits bezahlten Beträge von 50% zurück. Bestellte und ausgestellte Gutscheine sind bindend und können nicht Rückerstattet werden. Ein Rücktritt oder eine Gutscheinänderung nach dem Kauf sind nicht möglich. Gerne können abgelaufene Gutscheine auf Wunsch und nach Absprache verlängert werden.

 

4.4 Zahlung

Die Zahlung ist auf Wunsch des Kunden auf folgende Arten möglich:

Vorausrechnung bzw. die Bankdaten werden bei Vertragsabschluss beigefügt. Die Zahlungsfrist beträgt in diesem Fall 7 Werktage nach Eingang der Zahlungsdaten.

Bezahlung im Voraus mittels PayPal.

Bezahlung in Bar am Shootingtag anhand einer Rechnung

Bezahlung mittels Rechnung nach dem Shooting

Eine Akontozahlung in der Höhe bis zur Hälfte der Produktionskosten bleibt bei grösseren Engagements vorbehalten.

Die Lizenz für die erstellte fotografische Arbeit für die Verwendung durch den Kunden bleibt bis zur vollständigen Bezahlung vollumfänglich Eigentum des Fotografen.

Die analog oder digital hergestellte fotografische Arbeit, insbesondere RAW-Dateien, Negative, Diapositive, bleiben in jedem Falle Eigentum des Fotografen. Die fotografische Arbeit wird ausschliesslich im Sinne des Urheberrechtes für eine definierte Verwendung zur Verfügung gestellt.

Rawdateien und unbearbeitete Fotos werden vom Fotografen nicht herausgegeben.

4.5 Haftung für die Onlineverbindung

Der Fotograf verpflichtet sich, in Systemen, Programmen usw., die dem Fotograf gehören oder auf die der Fotograf Einfluss hat, für Sicherheit nach aktuellem technischen Stand zu sorgen sowie die Regeln des Datenschutzes zu befolgen.

Die Kunden haben für die Sicherheit der Systeme, Programme und Daten zu sorgen, die sich in ihrem Einflussbereich befinden. Die Kunden sollten in eigenem Interesse Passwörter und Benutzernamen gegenüber Dritten geheim halten.

Der Fotograf haftet nicht für Mängel und Störungen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, vor allem nicht für Sicherheitsmängel und Betriebsausfälle von Drittunternehmen, mit denen der Fotograf zusammenarbeitet oder von denen der Fotograf abhängig ist.

Weiter haftet der Fotograf nicht für höhere Gewalt, unsachgemässes Vorgehen und Missachtung der Risiken seitens des Kunden oder Dritten, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel des Kunden oder Dritter, extreme Umgebungseinflüsse, Eingriffe des Kunden oder Störungen durch Dritte (Viren, Würmer usw.), die trotz der notwendigen aktuellen Sicherheitsvorkehrungen passieren.

4.5 Haftung während des Shootings

Für Unfälle oder Vorkommnisse während des Shootings lehnt der Fotograf jegliche Haftung ab. Dies gilt für Studio- und Outdoorshootings.

Für Schäden oder Vorkommnisse kann der Fotograf nicht haftbar gemacht werden. Schäden an der Studio- sowie der Funduseinrichtung (Kleider, Accessoires oder Requisiten) welche von dem Kunden verursacht wurden, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

Für Kundenshootings wird am Shootingstag ein gegenseitiger Vertrag unterschrieben.

Für Hochzeiten gilt zudem die Offerte und Auftragsbestätigung

Für TFP Shootings kommt zusätzlich noch ein Shootingvertrag zum tragen.

2016 BEL PHOTO - Photography with heart

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